Ist man unzufrieden mit der derzeitigen Hausbank und möchte daher das Girokonto wechseln, muss man dabei an einige Dinge denken. Damit auch wirklich diejenigen informiert werden, welche Geld bekommen oder an einem überweisen sollte man alle Kontakte benachrichtigen.
Dies kann einen großen Zeitaufwand bedeuten, jedoch gibt es Banken, die einen Kontenwechsel als zusätzliche Serviceleistung mit anbieten. Damit man auch wirklich alle Zahlstellen mitberücksichtigt hat, kann man hierfür alte Kontoauszüge durchschauen. Ganz wichtig dabei ist, nicht nur die Buchungen zu beachten, die sich im Haben Bereich bewegen, sondern auch die Soll Buchungen. Es sollte wirklich nichts vergessen werden, da dies unangenehme Folgen mit sich bringen könnte. Bleiben regelmäßige Zahlungen aus, entstehen Mahngebühren bis hin zum Inkasso Verfahren. Nicht zu vergessen sind Zahlstellen die alle 3, 6, 9 oder 12 Monate abbuchen. Das können Gebühren für die Müllabfuhr, Versicherungen oder Steuern sein.
Hat man zum Beispiel der Versicherung die Genehmigung für eine Dauerlastschrift gegeben, muss man die Versicherung benachrichtigen, dass man eine neue Kontoverbindung hat. Banken geben des Öfteren beim Girokontowechsel einen Vordruck aus, wobei nur noch Empfängerdaten sowie Kundennummer angegeben werden müssen. Auf der Homepage der Banken findet man auch öfters solch einen Vordruck. Dieser muss dann nur noch am PC ausgefüllt, ausgedruckt und verschickt werden.
Ist man im Besitz von einem Paypal-, Moneybroker-, oder Tagesgeldkonto? Dann darf nicht vergessen werden, dass nach dem Girokonto Wechsel dieses neu als Verrechnungskonto verifiziert werden muss. Aber auch bei Onlinehändler, wo man Benutzerkonten hat, sollte man die neue Bankverbindung eingeben um eine Fehlbuchung und unnötige Gebühren zu verhindern.
Bezieht man Geldleistungen wie Lohn oder Sozialhilfen, sollten die Stellen rechtzeitig vom Girokonto Wechsel informiert werden. Alle Kostenstellen haben einen Buchungsschluss gehen die neuen Kontodaten zu spät ein muss man länger auf sein Geld warten. Denn alle Stellen zahlen erst nach erfolgter Rückbuchung das Geld erneut aus.
Hatte jemand wie zum Beispiel der Lebenspartner eine Vollmacht auf das Konto bekommen, so muss diese erneut beim Girokonto Wechsel ausgestellt werden. Wichtig hierbei ist das der Kontoinhaber sowie der Bevollmächtigte bei der Vollmachtvergabe anwesend sind.