Wenn ein Girokonto eröffnet wird, muss die Bank vorab die Identität der Person prüfen. Bei der Bank vor Ort geschieht dies mit Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Hiervon macht die Bank in der Regel noch eine Kopie, welche dem Vertrag beigefügt wird. Eröffnet man ein Konto online, verlangen die Banken ein Postidentverfahren. Die benötigten Unterlagen hierfür kann man sich ausdrucken oder zuschicken lassen. Mit den Papieren muss man dann zu der Post gehen, ein Mitarbeiter dort prüft die Identität und leitet die Papiere weiter.
Dieses Verfahren ist notwendig zum einen für die Banken und für einen selbst. So hat die Bank die Sicherheit, dass die Person welche das Konto eröffnen, möchte auch wirklich ist. Aber auch die gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf das Geldwäschegesetz verlangt diese Prüfung. Selbst ist man geschützt, dass kein Fremder ein Konto so eröffnen kann, und der eigene Name hierfür missbraucht wird.
Bei den Girokonten gibt es aber auch Unterschiede. Hat man kein festes Einkommen und bezieht aufgrund dessen nur Sozialleistungen kann nur ein Girokonto auf Guthabenbasis geführt werden. Wünscht man trotz dessen eine Kreditkarte, empfehlen die Banken Prepaid Kreditkarten.
Kunden, die ein Girokonto eröffnen, haben auch die Möglichkeit sich gleichzeitig einen Dispositionskredit einräumen lassen. Hierfür müssen die Kunden über eine gute Bonität sowie gute Schufa verfügen. Die Banken prüfen die Schufa sowie die Bonität und vergeben den Dispositionskredit nur, wenn die Prüfung gut also Positiv für den Kunden ausfällt. Unterlagen die der Berater hierfür zumeist benötigt sind aktuelle Lohnbescheinigungen sowie Zahlungsnachweise. Denn bei der Vergabe vom Kredit spielt dies eine tragende Rolle, da die Bank, Sicherheiten braucht und anhand der Bonität bestimmen kann, wie hoch der Kredit höchstens sein darf.